Wenn die Tage kürzer werden und die Bäume ihre Blätter fallen lassen, dann ist es auch für uns an der Zeit wieder in sich zu kehren und zur Ruhe zu kommen.
Lockerung der Corona-Massnahmen
Ab dem 27. April 2020 dürfen Einrichtungen wieder öffnen, die Dienstleistungen mit Körperkontakt anbieten, sofern die Sicherheit der KundInnen und TherapeutInnen gewährleistet ist (Art. 6 Abs. 3 Bst. p & Art. 6a COVID-19-Verordnung 2).
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