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Praxis - wieder offen ab dem 27. April 2020

Lockerung der Corona-Massnahmen

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 16. April 2020 dürfen ab dem 27. April 2020 Einrichtungen wieder öffnen, die Dienstleistungen mit Körperkontakt anbieten, sofern die Sicherheit der KundInnen und TherapeutInnen gewährleistet ist (Art. 6 Abs. 3 Bst. p & Art. 6a COVID-19-Verordnung 2).

 

Somit steht Ihnen die Praxis ab diesem Datum wieder wie gewohnt zur Verfügung. Gerne können Sie mich ab sofort für Terminabsprachen kontaktieren.

 

Die Hygienemassnahmen werden von mir selbstverständlich und jederzeit eingehalten. 

 

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und gute Gesundheit.