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Maskenpflicht in der Praxis

Es gilt für sämtliche Personen eine Maskentragepflicht in sämtlichen Innenräumen der Praxis d.h. sowohl Patient*innen, Begleitpersonen und Therapeutin tragen uneingeschränkt einen Nasen-/Mundschutz (Maske). 

 

Die Maskentragpflicht gilt nicht für Kinder bis zum 12. Geburtstag.

 

So werden Mundschutz / Hygienemasken richtig angewendet:

  • Hände vor dem Anziehen der Maske desinfizieren
  • Der weisse Teil kommt nach innen, der farbige ist aussen
  • Der Rand mit dem Draht ist oben (für die Nase)
  • Den Mundschutz an den Gummibändern oder den oberen Bändeln fassen und anziehen
  • Danach die unteren Bändel verknoten
  • Nun den Draht an der Nase andrücken, so dass die Maske gut sitzt
  • Die Maske darf nach dem Anpassen nicht mehr von aussen angefasst werden
  • Hände nach dem Abziehen der Maske desinfizieren

Bei COVID-19 Symptome = Zuhause bleiben!